Seit Samstag, 7. Februar, gelten in Deutschland höhere Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Die Bundesregierung hat die Erhöhung per Verordnung festgelegt, der zuvor der Bundesrat zugestimmt hat. Betroffen sind sowohl Antragstellerinnen und Antragsteller über 24 Jahre als auch Jüngere.
Konkrete Änderungen bei den Gebühren
Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, steigt die Gebühr von bisher 37 Euro auf 46 Euro. Antragstellerinnen und Antragsteller, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen künftig 27,60 Euro statt 22,80 Euro. Die Anpassung gilt ab dem angegebenen Datum für neu gestellte Anträge.
Begründung der Erhöhung
Das Bundesinnenministerium begründet die Anhebung mit gestiegenen Herstellungskosten für die Ausweise. Weitere genannte Gründe sind ein größerer Verwaltungsaufwand, neue Sicherheitsstandards sowie der Ausbau digitaler Prozesse. Die Gebührenerhöhung wurde per Verordnung umgesetzt und bedurfte der Zustimmung des Bundesrates.
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