Seit März gilt in weiten Teilen der Außenbereiche von Hanau wieder eine saisonale Leinenpflicht für Hunde. Die Regelung soll Wildtiere während der empfindlichen Brutzeit und bei der Aufzucht des Nachwuchses schützen. Bis zum 30. Juni müssen Hunde in zahlreichen Wäldern und auf den meisten Wiesen angeleint sein.
Schutz von Vögeln und Jungtieren als Anlass
Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass viele Tiere im Frühjahr besonders störungsempfindlich sind. Schreckt ein Hund zum Beispiel brütende Vögel auf, verlassen die Elterntiere häufig das Nest. Eier oder Jungtiere können dadurch ungeschützt bleiben und sterben. Um solche Vorfälle zu vermeiden, hat die Stadt die temporäre Leinenpflicht für die Brutzeit angeordnet.
Geltungsbereich und Ausnahmen
Die Pflicht zum Anleinen gilt in allen Wäldern und in den meisten Wiesen rund um Hanau. Das betroffene Gebiet deckt sich laut Stadtangaben überwiegend mit dem Landschaftsschutzgebiet Hanau Stadt. In den Naturschutzgebieten der Kommune besteht bereits eine ganzjährige Anleinpflicht. In Bereichen, in denen keine Pflicht besteht, empfiehlt die Untere Naturschutzbehörde dennoch, Hunde anzuleinen, um Störungen der Tierwelt zu vermeiden.
Alternative Auslaufmöglichkeiten und Information
Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihrem Tier Auslauf ohne Leine ermöglichen möchten, können ausgewiesene Hundefreilaufanlagen nutzen. Die Stadt nennt Standorte in Steinheim am Lämmerspieler Weg, südlich der Bruchwiesen mit Zugang über die Martin Luther King Anlage sowie im Freigerichtviertel. Zusätzliche Informationen und eine Karte der betroffenen Gebiete stehen auf der Website der Stadt Hanau unter dem Bereich Für Hundehalter zur Verfügung.
Hinweise vor Ort
Die Untere Naturschutzbehörde hat an vielen Stellen Hinweisschilder aufgestellt. Auf den Schildern befindet sich ein QR Code, über den Interessierte direkt zur Leinenzwangsatzung und zu weiterführenden Informationen gelangen können.
Quelle anzeigen

