Die Wohnungsunternehmen der Stadt Offenbach haben eine Vereinbarung zum Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in ihren Beständen getroffen. Die GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach und die Baugenossenschaft Odenwaldring eG haben mit der Firma Rehnig BAK Glasfaser GmbH vereinbart, die Verkabelung innerhalb der gesellschaftseigenen Wohnanlagen vorzubereiten. Betroffen sind nach Angaben der Beteiligten rund 5000 Wohnungen.
Vereinbarung und Ziel
Die Vereinbarung soll die technische Grundlage dafür schaffen, dass Mieterinnen und Mieter in den betroffenen Liegenschaften künftig auf eine leistungsfähige Glasfaserverkabelung zugreifen können. Stadtkämmerer und zuständiger Dezernent Martin Wilhelm wies darauf hin, dass nicht nur Unternehmen, sondern auch Bürgerinnen und Bürger von einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur profitieren oder darauf angewiesen sind. Er begrüßte, dass die GBO die Voraussetzungen für steigende digitale Anforderungen in etwa 5000 Wohnungen schafft.
Technische Abläufe und Zuständigkeiten
Nach dem vereinbarten Ablauf legt zunächst ein von den Mieterinnen und Mietern beauftragter Netzbetreiber den Glasfaserhausanschluss im Keller des jeweiligen Gebäudes. Erst wenn dieser Hausanschluss hergestellt ist, übernimmt die Rehnig BAK Glasfaser GmbH die Verkabelung vom Keller bis in die einzelnen Wohnungen. Rehnig ist nach Angaben der Beteiligten kein Anbieter von Endkundenverträgen, sondern führt ausschließlich die innere Gebäudeverkabelung durch.
Die GBO begründet die Aufgabenteilung damit, dass so zentrale und koordinierte Arbeiten gewährleistet werden und nicht mehrere Unternehmen gleichzeitig in eine Anlage eingreifen.
Rechte der Mieterinnen und Mieter und Hinweise
Die Mieterinnen und Mieter behalten die freie Wahl ihres Netzbetreibers. Über die Onlineportale der Netzbetreiber lässt sich prüfen, ob eine Liegenschaft einen Glasfaseranschluss erhält oder ein Ausbau geplant ist. Interessensbekundungen durch Bewohnerinnen und Bewohner können die Entscheidung der Anbieter für einen Ausbau beeinflussen.
Gleichzeitig weist die GBO darauf hin, dass das bestehende Kabelnetz von den Glasfaserarbeiten unberührt bleibt. Mieterinnen und Mieter können weiterhin wie gewohnt Fernsehen und Internet über das Kabelnetz nutzen. Ein Abschluss eines Glasfasertarifs ist nicht verpflichtend.
René Weber, einer der Geschäftsführer der GBO, machte außerdem aufmerksam auf vermehrte Anfragen durch Telekommunikationsanbieter in den Liegenschaften. Teilweise würden Vertreter behaupten, im Auftrag der GBO tätig zu sein. Er forderte die Mieterinnen und Mieter auf, solche Fälle an die GBO zu melden.
Kontext: Stadtwerke und Immobilien
Die GBO ist Teil der Stadtwerke Offenbach Unternehmensgruppe und gehört zum Geschäftsfeld Immobilien. Die Stadtwerke beschreiben ihr Immobiliengeschäft als Beitrag zur Stadt- und Standortentwicklung in Offenbach. In diesem Rahmen betreuen die Unternehmen Wohnraum und städtische Liegenschaften und wollen mit dem Glasfaserausbau auf veränderte digitale Anforderungen reagieren.
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