Hanau erhält 51,85 Millionen Euro aus Bundesfonds nach Kreisfreiheit

Hanau erhält 51,85 Millionen Euro aus Bundesfonds nach Kreisfreiheit
Hanau erhält 51,85 Millionen Euro aus Bundesfonds nach Kreisfreiheit | Bild: © Stadt Hanau / Moritz Göbel

Wenige Wochen nach dem Inkrafttreten der Kreisfreiheit erhält Hanau aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes rund 51,85 Millionen Euro. Die Auszahlung stammt aus der ersten Tranche des Fonds und wird über das Land Hessen an die Kommunen weitergeleitet. Eine weitere Zahlung ist voraussichtlich für 2029 geplant.

Zuweisung und Hintergründe

Nach Angaben der Stadt beläuft sich der Betrag aus der ersten Tranche auf 51.849.014 Euro. Insgesamt stellt das Sondervermögen für hessische Kommunen 4,7 Milliarden Euro bereit. Davon entfallen jetzt drei Milliarden Euro, weitere rund 1,7 Milliarden Euro sollen nach aktuellen Einwohner und Finanzkraftdaten im Jahr 2029 verteilt werden.

Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass Hanau durch die Kreisfreiheit unmittelbar von höheren Anteilen an Bundes und Landesmitteln profitiere. Nach eigenen Berechnungen und nach Einschätzung des Hessischen Städtetags hätte Hanau als kreisangehörige Sonderstatusstadt nur mit etwa 35 bis 36 Millionen Euro rechnen können. Durch die Kreisfreiheit stünden der Stadt damit rund 16 Millionen Euro mehr für Investitionen zur Verfügung.

Einsatzmöglichkeiten der Mittel

Die Mittel aus dem Sondervermögen können laut Stadt vergleichsweise unbürokratisch und ohne Förderrichtlinie für zentrale Infrastrukturbereiche verwendet werden. Genannt werden unter anderem Bildungs und Betreuungsinfrastruktur, Verkehr und Städtebau, technische Infrastruktur, Bevölkerungsschutz, Sport, Gesundheit und Pflege.

Oberbürgermeister Claus Kaminsky bewertete die Zuweisung als Bestätigung der Entscheidung für die Kreisfreiheit. Er erklärte, die zusätzlichen Mittel schafften mehr Handlungsspielraum für Investitionen etwa in Schulen, Kitas, Straßen und den Bereich Sicherheit. Zugleich kündigte die Verwaltung an, die Gelder zielgerichtet und im Sinne der Bürgerschaft einsetzen zu wollen.

Rechtlicher Rahmen und Zuständigkeiten

Das zur Umsetzung notwendige Landesgesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2026 vom Hessischen Landtag verabschiedet werden. Unabhängig davon kann die Stadt bereits mit der Planung der vorgesehenen Investitionsvorhaben beginnen, teilte die Verwaltung mit.

Mit der Kreisfreiheit übernimmt Hanau künftig zusätzliche Aufgaben, die bislang auf Kreisebene lagen. Dazu zählen unter anderem Feuerwehr und Rettungsdienst, Katastrophenschutz sowie Bereiche des Umwelt und Gesundheitsschutzes. Die Stadt sieht in der neuen Zuständigkeit die Chance auf schnellere Entscheidungswege und klarere Verantwortlichkeiten.

Die Auszahlung aus dem Sondervermögen stellt die erste sichtbare finanzielle Wirkung dieser neuen Rechtsstellung dar. Wie nachhaltig sich die zusätzliche Finanzierung auf die kommunale Entwicklung auswirkt, hängt nach Angaben der Stadt von der Verwendung der Mittel und von der Höhe der erwarteten zweiten Tranche im Jahr 2029 ab.

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