Im Kreis Offenbach können Bewohnerinnen und Bewohner ihren alten Führerschein jetzt über ein landesweites Onlineportal in das einheitliche EU Kartenformat umtauschen. Die Verwaltung informiert, dass die Antragstellung vollständig digital möglich ist. Aus rechtlichen Gründen muss das neue Dokument anschließend persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
Digitaler Ablauf und Voraussetzungen
Über das zentrale Portal des Landes lässt sich der Antrag online ausfüllen und einreichen. Für die elektronische Bearbeitung werden ein gültiger Ausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie der bisherige Führerschein benötigt. Diese Unterlagen können als Bilddateien hochgeladen oder per Selfie Funktion auf dem Smartphone erfasst werden. Eine gültige E Mail Adresse ist erforderlich, damit Rückfragen und Abholbenachrichtigungen zugestellt werden können. Die Gebühr beträgt 26,50 Euro und kann über ein ePayment System beglichen werden.
Wer muss wann umtauschen
Der verpflichtende Umtausch richtet sich nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr der bisherigen Dokumente. Für die noch vorhandenen Papierführerscheine in rosa oder grau ist das Geburtsjahr entscheidend. Für Personen, die zwischen 1953 und 1971 geboren wurden, sind die Fristen bereits abgelaufen. Wer vor 1953 geboren wurde, muss den Umtausch bis zum 19. Januar 2033 erledigen. Bei Kartenführerscheinen, die seit dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt das Ausstellungsjahr: Dokumente aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen spätestens bis zum 19. Januar 2026 erneuert werden. Die Fristen sind gestaffelt bis zum 19. Januar 2033 für Führerscheine, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Gültigkeit und Folgen bei Fristversäumnis
Neu ausgestellte Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Fahrberechtigung bleibt davon unberührt, solange keine gesundheitlichen oder rechtlichen Einwände bestehen. Wer die Umtauschfristen nicht einhält, riskiert ein Bußgeld, warnen die Behörden.
Weiteres und Kontakt
Der vollständig digitale Antrag ist über das Landesportal erreichbar. Auf dem Portal werden die einzelnen Schritte erläutert und Nutzerinnen und Nutzer durch das Verfahren geführt. Weitere Informationen bietet die Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Offenbach. Telefonisch ist die Behörde unter 06074 8180 0 erreichbar. Anfragen per E Mail können an fuehrerscheinstelle@kreis-offenbach.de gerichtet werden. Auf der Webseite des Kreises finden sich Hinweise zum Suchbegriff Online Antrag Pflichtumtausch.
Quelle anzeigen

