Die Stadt Hanau hat das Grillen und das Entzünden von Lagerfeuern in öffentlichen Anlagen wegen der anhaltenden Hitze und Trockenheit untersagt. Nach Angaben der Kommune sind öffentliche Grillstellen im Stadtgebiet derzeit nicht verfügbar, sodass es derzeit keine legale Möglichkeit gibt, in Parks oder am Mainufer zu grillen.
Regelung und Ausnahmen
Nach der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt sind offene Feuer in öffentlichen Anlagen nur auf ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. In Hanau existieren demnach zwei solche Plätze, einer an der Klosterruine Wolfgang und ein weiterer an der Barbarossaquelle. Diese Flächen werden in den Monaten Juni bis August wegen der erhöhten Brandgefahr grundsätzlich nicht vergeben.
Weil die Grillplätze in der Hauptsaison nicht genutzt werden, besteht aktuell keine legale Möglichkeit, in öffentlichen Anlagen zu grillen oder Lagerfeuer zu entzünden. Am Mainufer weisen Schilder auf das bestehende Verbot hin.
Begründung und mögliche Folgen
Die Stadt begründet das Verbot mit der aktuellen Wetterlage. Hohe Temperaturen und anhaltende Trockenheit erhöhen das Brandrisiko erheblich. Schon ein kleiner Funken oder nicht vollständig abgelöschte Grillreste können trockene Wiesen und Gehölze in Brand setzen.
Die Regelung ziele darauf ab, die öffentlichen Grünanlagen und die dort lebenden Tiere zu schützen sowie Gefahren für die Bevölkerung und Einsatzkräfte zu vermeiden. Ein unkontrolliertes Feuer könne nicht nur Flächen zerstören, sondern auch zu erheblichem Einsatzaufwand bei Feuerwehr und Rettungsdiensten führen.
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