Die Stadt Hanau hat den Betrieb von Mährobotern im gesamten Stadtgebiet während der Nachtzeit untersagt. Die Regelung verbietet das Mähen von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang. Ziel ist es, nachtaktive Tiere wie Igel besser vor Verletzungen durch die rotierenden Messer der Geräte zu schützen.
Neue Regel im Überblick
Das Verbot gilt flächendeckend für private Gärten, Parks und Grünanlagen. Tagsüber bleibt der Einsatz der Geräte erlaubt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Verstöße gegen die naturschutzrechtlichen Vorgaben als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeldern belegt werden können.
Gründe für das Verbot und erwartete Folgen
Hedgehogs sind überwiegend in der Dämmerung und während der Nacht auf Nahrungssuche. Trifft ein Igel auf einen Mähroboter, rollt er sich häufig zusammen, statt zu fliehen. Gegen die schnell rotierenden Messer bietet dieses Verteidigungsverhalten keinen Schutz; die daraus resultierenden Verletzungen sind oft tödlich. Studien zeigen zudem, dass handelsübliche Mähroboter Igel und andere kleine Tiere nicht immer zuverlässig als Hindernis erkennen.
Betroffen sind neben Igeln auch Erdkröten, Eidechsen, Schlangenartige und weitere kleine Wirbeltiere. Zudem reduziert intensiv gemähter Rasen Blütenpflanzen als Nahrungsquelle für Insekten, was die biologische Vielfalt in Städten beeinträchtigt. Die Stadtverwaltung empfiehlt ergänzend zur Regelung, im eigenen Garten ungemähte Bereiche, Laub- oder Reisighaufen und heimische Pflanzen anzulegen, um Nahrung und Unterschlupf zu bieten.
Ausnahmen und rechtliche Grundlage
Für begründete Einzelfälle sind Ausnahmen möglich. Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde in Hanau. Antragsteller müssen nachweisen, dass vom nächtlichen Betrieb keine Gefahr für Igel oder andere Kleintiere ausgeht. Als Beispiele nennt die Stadt Dachflächen und kleine Rasenflächen, die von einem kleintiersicheren Zaun umgeben sind, sowie sicherheitsrelevante Bereiche wie Umspannwerke, bei denen ein öffentliches Interesse den Naturschutz überwiegen kann.
Die Verfügung setzt Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes um. Igel gelten als besonders geschützte Tierart und dürfen weder verletzt noch getötet werden. Die Stadt begründet das nächtliche Betriebsverbot mit der Pflicht, Lebensräume städtischer Tierarten zu bewahren und vermeidbare Gefahren zu verringern.
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